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Alle Regeln wurden per 17.02.2022 aufgehoben

BUNDESRAT HEBT COVID 19 ZERTIFIKAT AUF

Bundesrat verkündet Aufhebung ab 17. Februar 2022

SÄMTLICHE KURSE KÖNNEN WIEDER OHNE ZERTIFIKAT GEBUCHT WERDEN

Alle Kursveranstaltungen werden gemäss angepasstem Schutzkonzept durchgeführt.

Ab Montag, 20.12.2021 gilt für alle Kursveranstaltungen folgende Regelungen: 

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen neue zusätzliche Massnahmen beschlossen und zwar gilt neu in Innenräumen, wenn keine Maske getragen werden kann (also auch in Hallenbädern) die Regel 2G+; d.h. nebst „Genesen“ oder „Geimpft“ muss auch getestet werden. 
Wichtige Ausnahme: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen, diese gelten als 2G+. 


In Grosswangen und Walkringen
Für das Kinderschwimmen unter 16 Jahre gibt es keine Änderung , immer noch Maskenpflicht für alle in den innenräumen.  Angehörige die im Aufenthaltsraum warten, müssen 2G+ vorweisen. Alle andern Angehörigen Warten Bitte ausserhalb des Schwimmbades.
Das Baby und Eltern Kind Schwimmen (ELKI) wird weiter bis an hin durchgeführt mit 2G. Damit wir die Regeln einhalten können muss leider von den Eltern/Begleitpersonen im Wasser eine Maske getragen werden, so wird die 2G+ Regel im Bad hinfällig. Dies wurde vom Bund und Kanton bestätigt.

Im Schwimmbad Dahlia Langnau gilt 2G+
Die Kinder können bis zur Garderobe mit Maske begleitet werden, die Begleitpersonen müssen aber das Gebäude nach Abgabe der Kinder verlassen.
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Die vom BR getroffenen aktuellen Massnahmen zur Erweiterung der Zertifikatspflicht betreffen neu alle, auch die laufenden Kursveranstaltungen welche bis jetzt keine Zertifikatspflicht bestanden hat: 

Alle Kursveranstaltungen werden gemäss angepasstem Schutzkonzept durchgeführt.
Wenn Sie nicht geimpft sind, haben sie die Möglichkeit sich wöchentlich Testen zu lassen oder eine andere zertifizierte Person bitten, wie z.B. Tante, Gotte, Grossmutter etc., mit ihrem Kind am Kurs teilzunehmen.

Ab Montag, 06.12.2021 gilt für alle Kursveranstaltungen folgende Regelungen: 

1.    der Zutritt zum Hallenbad (öffentlich und nicht-öffentlich auch Grosswangen) ist nur noch mit Zertifikat 3G
       (Zertifikationspflicht für alle Teilnehmenden ab 16 Jahre) möglich. Das Betrifft insbesondere die Baby und ELKI Gruppen mit den
       Eltern/Begleitpersonen. Die Ausnahmeregelung für beständige Kursgruppen mit weniger als 30 Personen entfällt
2.    Pflicht zur Dokumentation und Aufnahme der Kontaktdaten aller Teilnehmenden (Teilnehmerlisten)
       Nur angemeldete Kursteilnehmer, die auf der Präsenzliste eingetragen sind, dürfen am Kurs teilnehmen (Contact Tracing) – zusätzliche
       Aufnahme Kontaktdaten der Begleitpersonen
3.    max. 1 Begleitperson pro Kursteilnehmer.
4.    Begleitpersonen warten während des Kurses draussen bzw. ausserhalb des Gebäudes
       Wer ein Zertifikat hat kann auch mit Maske im Aufenthaltsraum Warten.
5.    Der Mindestabstand von 1.50m ist in den Garderoben und Wartezonen möglichst immer und selbstverantwortlich einzuhalten.
6.    Einhaltung der Maskenpflicht (ab 12 Jahre) ab Betreten des Gebäudes
7.    Duschen ist obligatorisch, bevor es ins Wasser geht!
8.    Das Betreten eines jeden Schwimmbades in Strassenbekleidung und Strassenschuhen ist weiterhin strikt untersagt!
9.    Kursteilnehmer und Begleitpersonen mit Krankheitssymptomen oder Verdacht bleiben bitte Zuhause!
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